Oktober 13
Original, Pergament, H. 850mm,
B. 590 mm, mit 61 Siegeln
Wien, Haus-, Hof- und Staatsarchiv, AUR 1505 X 13
Nachdem Wladislaw II. Jagiello die Kämpfe um den ungarischen Thron in Ungarn nach dem Tod von Matthias Corvinus 1490 für sich entschieden hatte, versucht er seine Stellung im Lande, die durch den anhaltenden Widerstand der Magnaten und durch finanzielle Probleme gefährdet war, zu stärken. In diesem Sinne ist der durch den ungarischen Kleinadel und die Magnaten herbeiführte Beschluss von Rákos als Zeichen der Schwäche des Herrschers zu verstehen. Der Reichstag hielt fest, dass „[…] wir niemals einen Ausländer zu unserem König wählen, sondern ausschließlich einen Ungarn, der zu diesem Amt fähig und geeignet ist“. Dieser Beschluss verstieß ausdrücklich gegen den Friedensvertrag von Sopron vom 7. November 1491, der die Erbansprüche der Habsburger auf Ungarn bekräftigt hatte, und rief Maximilian I. auf den Plan, der sich um seine dynastischen Ansprüche auf Ungarn geprellt sah und einen Angriff plante. Dieses Vorhaben konnte Wladislaw II. allerdings durch den Vertrag von Preßburg (20. März 1506) abfangen, der in weiterer Folge den Weg zur berühmten Wiener Doppelhochzeit des Jahres 1515 ebnen sollte.
T.J.